NTR verbindet...
NTR Netzwerktechnik Röver e.K.
AGB

A. Allgemeines:

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen.  

B. Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsinhalt:

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen sind keine Beschaffenheitsgarantien der von uns zu liefernden Waren. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die von uns zu liefernden Waren dar. Alle Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag, wie mündliche Abmachungen, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge binden uns erst mit schriftlicher Bestätigung; sie begründen keinen Beratungsvertrag, solange ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

C. Preise und Zahlungsbedingungen:

Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere  die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise, bzw. gemäß unserer Preisliste. Zu diesen Preisen kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie die Kosten für einen ordnungsgemäßen Versand. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286II Nr.2 BGB in Verzug. Wenn der Besteller nicht zahlt, ein Zahlungsziel überschreitet oder sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen.

D. Lieferzeiten:

Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Werden Lieferfristen aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Wir geraten erst nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir, als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht begrenzt.

E. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Diese Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch im  voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer Ansprüche schon jetzt alle, auch künftig entstehenden und bedingten Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10% des Rechnungsbetrages sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen.

F. Mängel:

Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte  Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Nach 3 Monaten sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen. Bei einer verspäteten Mängelrüge verliert der Besteller seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet.

G. Haftung:

Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergebliche Aufwendung von uns durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden ist oder auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns zurückzuführen ist. Wir haften für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden ist, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht für vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

H. Verjährung:

Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder wegen pflichtwidrig erbrachter Leistungen verjähren innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen.

I. Rücknahme:

Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.

J. Abtretungsverbot:

Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden.

K. Erfüllungsort, Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Unternehmens, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

L. Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Sitz des Unternehmens: NTR, Netzwerktechnik Röver e.K., Heinz-Herluf Röver,  Auf der Looge 9, 21644 Sauensiek-Wiegersen
Amtsgericht Tostedt: HRA 121058





HomeÜber unsProdukteLösungenKontaktImpressum